

Gerade erst hat der Bundesgerichtshof das Recht jedes Einzelnen bestätigt, bis zum Lebensende selbst zu entscheiden, was geschehen soll. Für gesunde und junge Menschen ist das eine Selbstverständlichkeit.
Was passiert aber dann, wenn wir unsere Wünsche und unseren Willen nicht mehr selbst äußern können, weil wir vielleicht ohne Bewusstsein sind oder im Koma liegen? Dann sind wir darauf angewiesen, dass der Partner, Freunde oder Verwandte gemeinsam mit den verantwortlichen Ärzten eine Entscheidung treffen, die in unserem Sinn ist.
Damit im "Falle des Falles" klar ist, was Sie wünschen und was nicht, sollten Sie rechtzeitig eine schriftliche Patientenverfügung formulieren. Diese muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen, damit Ihre Anweisungen auch für die dann Verantwortlichen bindend sind. Wir informieren Sie gern darüber, was beim Abfassen einer Patientenverfügung zu beachten ist und erstellen die Verfügung gemeinsam mit Ihnen.

Keine Schläuche, keine künstliche Ernährung! Solche Anweisungen reichen für eine Patientenverfügung nicht aus!